Bundesprogramm



Schiessdaten 2025

Wochentag

Datum

Zeit

Standblatausgabe bis

Dienstag

20. Mai 2025

17:30 - 20:00

19:30

Mittwoch

28.05.2025

17:30 - 20:00

19:30

Mittwoch

20.08.2025

17:30 - 20:00

19:30

Samstag

30.08.2025

09:00 - 12:00

11:30

Schiesspflicht

Wer ist 2025 schiesspflichtig

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung

Lt und Oblt haben die Wahl zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Metern (Sturmgewehr) oder 25 Metern (Pistole). Falls Sie die Schiesspflicht auf 25 Meter nicht bestehen, müssen Sie das obligatorische Programm auf 300 Metern absolvieren.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig. AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2025 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.

Schiessprogramm

5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5

5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4

1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4

1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4

1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4

Sie gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erzielt wurden und höchstens drei Nuller geschossen wurden.

Wiederholungen

Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten (wenn vorhanden);

Dienstbüchlein (zwingend);

Militärischer Leistungsausweis (zwingend);

Amtlicher Ausweis;

Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;

Persönlicher Gehörschutz.