Bundesprogramm



Schiessdaten 2024

Wochentag

Datum

Zeit

Standblatausgabe bis

Mittwoch

08.05.2024

17:30 - 20:00

19:30

Dienstag

21.05.2024

17:30 - 20:00

19:30

Dienstag

20.08.2024

17:30 - 20:00

19:30

Samstag

31.08.2024

09:00 - 12:00

11:30

Schiesspflicht

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.

2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig. AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.

Schiessprogramm

Programm

5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten

  • Dienstbüchlein und Leistungsausweis

  • Amtlicher Ausweis

  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug

  • Persönlicher Gehörschutz