Bundesprogramm
Schiesspflicht
Wer ist 2026 schiesspflichtig
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung
Lt und Oblt haben die Wahl zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Metern (Sturmgewehr) oder 25 Metern (Pistole). Falls Sie die Schiesspflicht auf 25 Meter nicht bestehen, müssen Sie das obligatorische Programm auf 300 Metern absolvieren.
Ab dem Jahr 2026 wird auch die Erinnerung zur Erfüllung der Schiesspflicht in digitaler Form versendet. Das Jahr 2026 gilt dabei als Übergangsjahr: Die Erinnerung wird den AdA sowohl digital als auch weiterhin zusätzlich per Post zugestellt.
Das Aufforderungsschreiben ist auch im Jahr 2026 weiterhin mitzubringen, um den Schützenvereinen eine schrittweise Anpassung an den neuen Prozess zu ermöglichen.
Bei Fragen können Sie sich bei ihrer kantonale Militärbehörde melden.
Übernahme der Waffe ins Eigentum
Die persönliche Waffe kann bei der Entlassung aus der Armee ins Eigentum übernommen werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
Stgw 90
- Vorweisen eines gültigen Waffenerwerbsscheins (nicht älter als 6 Monate);
Schiessnachweis: in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesprogramme (Obligatorisches Schiessen/Feldschiessen) absolviert und im militärischen Leistungsausweis eingetragen.
Pistole
- vorweisen eines gültigen Waffenerwerbsscheins (nicht älter als 6 Monate);
- ein Schiessnachweis ist nicht notwendig.
Schiessprogramm
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
Sie gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erzielt wurden und höchstens drei Nuller geschossen wurden.
Wiederholungen
Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.